Die Kernziele der aktuellen Förderperiode

Voraussetzungen

Projektträger müssen folgende Bedingungen erfüllen:
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Projektvorhaben müssen die allgemeinen inhaltlichen Grundsätze des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ einhalten und sich inhaltlich an den Förderschwerpunkten des Bundesprogramms orientieren.

Projektträger müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das geplante Projekt und entsprechende Erfahrungen in der Thematik des Programms;
  • Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rahmen des Rechnungswesens;
  • Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben;
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51ff. Abgabenordnung (AO), ersatzweise zunächst der Nachweis der Stellung eines Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51ff. AO bzw. grundsätzliche Vereinbarkeit des Gesellschaftervertrags / der Satzung mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit;
  • Kein Ausschluss der Vorschrift des § 181 BGB im Gesellschaftsvertrag und in etwaigen Geschäftsführerverträgen.
  • Bekennung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Gewährleistung einer den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit
  • Verpflichtung, in geeigneter Art und Weise Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und eine Abschlussdokumentation zu den Erfahrungen und Ergebnissen aus der Umsetzung der „Partnerschaft für Demokratie“ zu erstellen
  • Verpflichtung, dem BMFSFJ sowie dem BAFzA das einfache und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen einzuräumen

Voraussetzungen für die Förderung sind die Zusätzlichkeit und der Innovationsgehalt des beantragten Vorhabens oder – unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten – eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen.

Erbringung von Eigenanteilen durch die Kommunen: Eigenanteile sind die Bereitstellung von Personal sowie von Sachmitteln innerhalb der Kommunalverwaltung für die Steuerung der „Partnerschaft für Demokratie“ (Federführung in der Projektumsetzung sowie verantwortliche Beantragung, Verwendung und Abrechnung der Bundesmittel u. a. m.)

Ausschlusskriterien

Nicht gefördert werden können:

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  • Projektvorhaben, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik, dienen
  • Projektvorhaben mit agitatorischen Zielen sowie Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können
  • Projektvorhaben, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes gehören
  • Projektvorhaben, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden

Leitziele

Demokratie fördern: Das Programm stärkt das Bewusstsein für demokratische Rechte und fördert die demokratische Bildung und den Zusammenhalt. In den unterstützten Projekten geht es um Gleichwertigkeit, Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Menschenrechte sowie gesellschaftliche Teilhabe an politischen Prozessen. Gerade Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden so befähigt, ihre Teilhabe- und Mitbestimmungsrechte besser wahrnehmen zu können.

Vielfalt gestalten: „Demokratie leben!“ möchte allen Menschen ein diskriminierungsfreies Leben ermöglichen und unterstützt daher Projekte, in denen die Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt gefördert werden. Ziel ist es, dass unsere Gesellschaft Vielfalt als Chance begreift und die damit verbundenen Widersprüche und Konflikte konstruktiv bearbeitet.

Extremismus vorbeugen: Das Programm will die Entstehung demokratie- und menschenfeindlicher Haltungen sowie extremistischer Einstellungen verhindern und Radikalisierungsprozesse frühzeitig unterbrechen. Das umfasst neben rechten auch islamistischen und linken Extremismus.

Demokratie

Förderschwerpunkte 2024

Demokratiestärkung im ländlichen Raum
Mittlerziel: werteorientierte Bildungsarbeit

Politik verständlich gestalten
Mittlerziel: politische Entscheidungen transparent kommunizieren, um Demokratisches miteinander zu ermöglich

Flucht und Migration
Mittlerziel: Wissen vermitteln und Integrationsarbeit

Bürgerbeteiligung
Mittlerziel: Beteiligungsformate schaffen um Meinungen zu äußern

Jugend beteiligen
Mittlerziel: Jugendbeteiligung fördern und stärken