Kommunal und Europawahlen am 9. Juni 2024

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024.
Je nach Wohnort können am 9. Juni bis zu acht Kreuzchen fällig werden: Eins für Europa, drei für die Kreistagswahl, drei für die Wahl in die Gemeindevertretung und eins zur Bürgermeister- oder Bürgermeisterinnenwahl.

Kommunalwahl

Am 9. Juni 2024 finden in Mecklenburg-Vorpommern Kommunalwahlen statt. Dann werden in 726 Orten im Nordosten die Gemeindevertretungen neu gewählt. Ausnahmen von der Regel sind Dörfer oder Städte, in denen in den vergangenen zwölf Monaten eine Neuwahl abgehalten werden musste, oder in denen sich zu wenige Kandidierende aufstellen.

Neben den Gemeindevertretungen werden auch die Kreistage der sechs Landkreise Nordwestmecklenburg, Rostock, Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Mecklenburgische Seenplatte, Ludwigslust-Parchim sowie die Bürgerschaft der kreisfreien Hansestadt Rostock und die Stadtvertretung der ebenfalls kreisfreien Landeshauptstadt Schwerin gewählt. Außerdem geht es um die Wahl von rund 650 ehrenamtlichen Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen für die kommenden fünf Jahre.

Europawahl

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.